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Hallo,
@*****a_N
das was du dir vorstellen kannst zu geben kennt man im „Behindertenbereich“ als „zusätzliche Betreuungsleistungen“ deren Dienste unter anderem durch die „Lebenshilfe eV“und deren ehrenamtliche Helfer abgedeckt werden.
Unter diese Leistungen fallen quasi alle Tätigkeiten die nicht zur Pflege gehören eben Freizeitgestaltung, Ausflüge und so. Was genau passiert bestimmen Kunde und der jeweilige Betreuer.
Übrigens die Kosten für „zusätzliche Betreuungsleistungen“ werden teilweise von der Pflegekasse übernommen.
@****a54
also ich würde die sogenannte „passive Sexualbegleitung“ eher unter den oben erwähnten „zusätzlichen Betreungsleistungen“ anordnen.
Die aktive Sexualbegleitung kann bis zum GV oder OV gehen je nachdem was vereinbart wurde.
Sie kann also alle Bandbreiten des Sex bis hin zum Orgasmus beinhalten kann, aber auch beim einfachen Kuscheln bleiben. Alles getreu dem Swingerklub-Motto:“ alles kann nichts muss“.
Besuche in Swingerklubs sind so eine Sache. Oftmals scheitert es allein schon daran das die Zugänge der meisten Klubs nicht barrierefrei sind.
Ich las auch schon davon das man Behinderte freundlich aufgefordert hat zu gehen da sich manche Klubbesucher gestört fühlten.
Die Mitgliedschaft in einem Verein oder die Teilnahme an Schulungen ist keine Voraussetzung diese Dienste anbieten zu können. Die Schulungen können aber gute Tipps geben rechtlicher Art und auch im Umgang mit verschiedenen Behinderungen. Letztlich kann aber nur der Behinderte selbst sagen was geht und was nicht.
Sicher bedarf eine Person mit Handicap z.B. in einem Club mehr Aufmerksamkeit als andere, was logisch ist. Wir sehen es eher so, dass eine Sexualbegleitung für behinderte nicht explizit erwähnt werden müsste, wenn diese Menschen mehr als "normal" betrachtet würden. Man lernt sich kennen, redet über das was zu beachten ist und was sie eben unterscheidet. Danach betrachtet man sich gegenseitig als Swinger und hilft in dem Bereich, wo es eben nötig ist (Handicap), aber je mehr Normalität, um so einfacher für alle Beteiligten.
Zu diesem Text gebe ich euch vollkommen Recht, genau so sollte es sein aber leider sind da bei vielen noch Ressentiments und Vorbehalte im Weg und die müssen noch abgebaut werden.
Und zumindest so lange wird es Sexualbegleitung geben und geben müssen.
Mit dem Wort einweisen hab ich wohl die falsche Wahl getroffen, wie bereits erwähnt geht es hier um Aufklärung rechtlicher Belange und Tipps zum Umgang mit diversen Behinderungen. Es ist eher eine Beratung als eine Einweisung.
Zum Fotoshooting sag ich mal aus eigener Erfahrung das es einen starken Schub für das Selbstbewusstsein gibt, habs vor vielen Jahren mal gemacht.
Ihr wolltet wissen wie eure Meinung bei mir ankam, positiv durchaus positiv.
@*******_66
Ich probiere mal kurz den Ablauf eines solchen Treffen zu umreißen.
In der Regel ist es so das es ein erstes Treffen gibt wo man sich nur mal trifft um zu sehen ob Sympathie vorhanden ist, quasi ob man miteinander kann. Ist das gegeben kommt es zum eigentlichen Treffen. Dabei kann sexuell alles passieren was beide zulassen.
Ganz wichtig hierbei ist wohl die Sexualbegleitung nicht mit Prostitution zu verwechseln. Es sind zwar beides sexuelle Dienstleistungen aber bei der Begleitung läuft alles ruhiger und entspannter ab. Die Atmosphäre ist eine ganz andere.
@********sfix
Im Prinzip geht es darum dem Betroffenen aktiv beim Sex zu helfen, in wieweit du dich dabei körperlich einbringst bleibt dir überlassen.
Wie das funktionieren soll ergibt die Situation, das müssen Begleiter und Kunde im einzelnen erörtern.
Aus eigener Erfahrung kann ich dazu sagen das sich bisher immer eine Lösung fand.
Bei Personen deren Bewegung sehr stark eingeschränkt ist kann es heißen das man ihnen beispielsweise beim masturbieren hilft.
Das Thema hat durchaus eine große Bandbreite.
Viele Infos findet man wenn man bei google Sexualbegleitung eingibt.
@*******otri
Ja Ute und Rolf sind in dem Bereich stark involviert, vor allem bei sibi eV.
LG Bernd